145 Werte: #17 Ausgewogenheit

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Gestern haben wir in diesem Blog den Wert „Ausgeglichenheit“ besprochen. Heute geht´s um „Ausgewogenheit“. Was ist der Unterschied zwischen beiden Werten?

Dominik ist Abteilungsleiter für Business Development. Als sich der Vorstand seines Unternehmens überlegt, einen kleineren Konkurrenten zu übernehmen, wird er mit der Projektleitung betraut. Monate später legt er seinem Vorstand einen Antrag zur Genehmigung vor und ist begeistert, wie ausführlich und fachlich hochstehend die Pro- und Contra-Argumente für die Übernahme diskutiert werden. Als die Entscheidungsträger letztendlich beschließen, den Konkurrenten doch nicht zu kaufen, ist Dominik enttäuscht. Allerdings ist er auch überzeugt, dass eine informierte Entscheidung getroffen wurde, die alle Fakten berücksichtigt und im besten Interesse seines Unternehmens ist.

Pamela ist Richteramtsanwärterin am Landesgericht für Strafsachen und bereitet für ihren Richter ein Urteil vor. Sie freut sich, dass der Richter das Urteil wie von ihr vorbereitet erlässt. Außerdem gehen weder Staatsanwalt noch Verteidigung in Berufung und bezeichnen das Strafmaß als „verhältnismäßig“, „nicht überschießend“ und „gerecht“.   

„Ausgewogenheit“ bedeutet „Ausgeglichenheit in der Sache“. Ausgewogene Entscheidungen werden als fair, transparent und nachvollziehbar angesehen, lassen keine Konflikte aufkommen und wirken verbindlich. Was braucht´s dafür? Objektivität, Analysefähigkeit, Intuition, Gelassenheit und ein Bewusstsein um die Konsequenzen.

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